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   BVerwG, 16.02.1961 - III C 185.58   

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BVerwG, 16.02.1961 - III C 185.58 (https://dejure.org/1961,562)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1961 - III C 185.58 (https://dejure.org/1961,562)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1961 - III C 185.58 (https://dejure.org/1961,562)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 19.07.1961 - III C 106.58

    Rechtsmittel

    Alle Beteiligten haben auf die Anfrage des Senats, ob der vorliegende Fall ohne mündliche Verhandlung in Anlehnung an das ihnen bekannte Urteil des Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - entschieden werden könne, auf mündliche Verhandlung verzichtet.

    Wie in der Sache BVerwG III C 185.58 kommt es hier für die Entscheidung über die zugelassene Revision und die danach im selten Umfang zulässige Anschlußrevision der Beteiligten darauf an, ob das Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Ruhegehaltseinrichtung dadurch geändert worden ist, daß diese etwa in einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit umgewandelt worden ist.

    - Wegen der Einzelheiten kann auf die Gründe in demUrteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - Bezug genommen werden.

  • BVerwG, 21.07.1961 - III C 233.59

    Schadensfeststellung eines etwaigen Anspruchs auf Gewährung von Werkspension -

    Alle Beteiligten haben auf die Anfrage des Senats, ob der vorliegende Fall ohne mündliche Verhandlung in Anlehnung an das ihnen bekannte Urteil des Senats vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - entschieden werden könne, auf mündliche Verhandlung verzichtet.

    Wie in der Sache BVerwG III C 185.58 kommt es hier für die Entscheidung über die zugelassene Revision und die danach die Nachprüfungsmöglichkeit im selben Umfang ermöglichende Anschlußrevision der Beteiligten darauf an, ob etwa das Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Ruhegehaltseinrichtung nachträglich geändert worden ist, insbesondere ob die Ruhegehaltseinrichtung etwa in einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit umgewandelt worden ist.

    - Wegen der Einzelheiten kann auf die Gründe in dem Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - Bezug genommen werden.

  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 73.63

    Innehaben eines Anwartschaftsrechts auf Zusatzruhegeld im Zeitpunkt einer

    Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG III C 185.58, Urteil vom 16. Februar 1961.

    Zu den "eingezahlten Prämien" im Sinne dieser Vorschrift gehören im vorliegenden Fall nicht nur die vom Kläger selbst eingezahlten Beiträge, sondern auch die von der Stettiner Hafengesellschaft zu seinen Gunsten entrichteten Beträge (Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - und vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 120.60 -).

  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 167.61

    Rechtsmittel

    Demgemäß hat der III. Senat in seinen Urteilen vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 -, vom 19. Juli 1961 - BVerwG III C 106.58 - und vom 21. Juli 1961 - BVerwG III C 233.59 - die Möglichkeit einer Schadensberechnung nach § 17 Abs. 3 FG bejaht, falls sich der Anspruch auf betriebliche Altersfürsorge seiner rechtlichen Ausgestaltung nach als ein Anspruch aus einem nicht fälligen Lebensversicherungsvertrage darstellt.
  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 278.61

    Anforderungen an die Gewährung eines Lastenausgleichs wegen des Verlustes eines

    Demgemäß hat der III. Senat in seinen Urteilenvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 -, vom 19. Juli 1961 - BVerwG III C 106.58 - undvom 21. Juli 1961 - BVerwG III C 233.59 - die Möglichkeit einer Schadensberechnung nach § 17 Abs. 3 FG bejaht, falls sich der Anspruch auf betriebliche Altersfürsorge seiner rechtlichen Ausgestaltung nach als ein Anspruch aus einem nicht fälligen Lebensversicherungsvertrage darstellt.
  • BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64

    Rechtsmittel

    Sie könnten nur von den Erben des Ehemannes der Klägerin geltend gemacht werden, zu denen die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen nicht gehört (vgl. hierzu Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 -, Urteil vom 19. Juli 1961 - BVerwG III C 106.58 - und. Urteil vom 7. November 1963 - BVerwG III C 73.63 -).
  • BVerwG, 16.03.1961 - IV B 203.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Unter diesen Umständen stellt sich aber im vorliegenden Falle die möglicherweise auch über die Entscheidung des III. Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - hinaus noch grundsätzliche Frage der Feststellungsfähigkeit des Verlustes von Pensionsansprüchen der geltend gemachten Art hier überhaupt nicht, weil bereits die Wohnsitz- bzw. Belegenheitsvoraussetzungen für die beantragte Feststellung nicht gegeben sind.
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    Der vorlegende Senat ist aber durch die Urteile des III. Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - undvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - daran gehindert, in dieser Sache zu entscheiden.
  • BVerwG, 11.11.1965 - III C 22.65

    Begründung eines Anspruchs auf Feststellung eines Vertreibungsschadens durch ein

    Es erscheint immerhin möglich, daß die Waldenburger Bergwerks-AG gegenüber den früheren Angehörigen der Pensions- und Unterstützungskasse auch die Verpflichtung übernommen hat, eingezahlte Beiträge auf jederzeit äußerbaren Wunsch bei Ausscheiden aus dem Unternehmen zurückzuerstatten (vgl. hierzu Urteile vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 -, vom 19. Juli 1961 - BVerwG III C 106.58 - und vom 7. November 1963 - BVerwG III C 73.63 -).
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 361.59

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Rechtsansicht des III. Senats in den Urteilen vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - und vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - kann die Höhe des feststellbaren Vertreibungsschadens nur im Rahmen des § 17 Abs. 3 FG ermittelt werden.
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60

    Anwartschaft auf eine Werkspension - Verlust einer privatrechtlichen

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